Regelbedarfe

Der Regelbedarf dient zur Sicherung des täglichen Lebensunterhalts. Er umfasst insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizstrom), Gesundheitspflege sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation und wird gesetzlich festgelegt.

 

Mehrbedarfe

In bestimmten Lebenssituationen kann neben dem Regelbedarf ein Mehrbedarf anerkannt werden.

Ein Mehrbedarf kommt beispielsweise in Betracht bei

  • einer Schwangerschaft,
  • der alleinigen Erziehung eines Kindes,
  • einer kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen oder
  • weiteren gesetzlich geregelten Lebenslagen.

Ob ein Anspruch besteht, wird im Einzelfall geprüft. Bitte legen Sie die erforderlichen Nachweise vor.

 

Einmalige Leistungen

Neben dem Regelbedarf können in bestimmten Fällen einmalige Leistungen erbracht werden.

Hierzu gehören insbesondere

  • die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  • die Erstausstattung für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  • die Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Einmalige Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das Jobcenter im Einzelfall.


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