Einkommen und Vermögen

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beantragen, prüft das Jobcenter, ob und in welcher Höhe Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Grundsätzlich gilt: Einkommen und verwertbares Vermögen müssen bei der Berechnung Ihres Anspruchs berücksichtigt werden. Dabei gelten jedoch gesetzliche Freibeträge und Ausnahmen.

Einkommen

Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einnahmen berücksichtigt, die Ihnen während des Leistungsbezugs zufließen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung,
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Renten und andere Sozialleistungen,
  • Unterhaltszahlungen,
  • Kindergeld,
  • sonstige Einnahmen.

Nicht jedes Einkommen wird in voller Höhe angerechnet. Bestimmte Beträge können anrechnungsfrei bleiben oder werden teilweise berücksichtigt.

Erwerbseinkommen

Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, kann sich Ihr Anspruch auf Grundsicherungsgeld verringern. Gleichzeitig bleiben bestimmte Teile Ihres Erwerbseinkommens anrechnungsfrei.

Die Höhe der Freibeträge hängt unter anderem von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Eine Erwerbstätigkeit lohnt sich daher immer.

Vermögen

Zum Vermögen gehören alle verwertbaren Werte, die Ihnen gehören, zum Beispiel:

  • Bargeld und Guthaben auf Konten,
  • Sparguthaben,
  • Wertpapiere,
  • Fahrzeuge,
  • weitere Vermögenswerte.

Bei der Prüfung wird berücksichtigt, ob Vermögen eingesetzt werden muss oder ob gesetzliche Freibeträge und Schutzregelungen greifen.

Vermögensprüfung

Bitte geben Sie bei der Antragstellung alle relevanten Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen vollständig und richtig an.

Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und kann entsprechende Nachweise anfordern.

Dazu können gehören:

  • Kontoauszüge,
  • Einkommensnachweise,
  • Arbeitsverträge,
  • Renten- oder Leistungsbescheide,
  • Nachweise über weitere Vermögenswerte.

Änderungen mitteilen

Bitte informieren Sie das Jobcenter unverzüglich, wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, zum Beispiel durch:

  • Aufnahme einer Beschäftigung,
  • Änderung des Arbeitsentgelts,
  • Beginn oder Ende einer Leistung,
  • Zufluss von Vermögen,
  • Änderungen bei Konten oder Versicherungen.

Nur so kann Ihr Anspruch richtig berechnet werden.

 

Gut zu wissen

Grundsicherungsgeld soll Menschen unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln sichern können. Einkommen und Vermögen werden daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern nach den gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.

 

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