Geldleistung
Die Leistungsabteilung ist zuständig für die Berechnung der monatlich zustehenden Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Rechtsgrundlage für die Berechnung ist das SGB II (Sozialgesetzbuch II)
Öffnungszeiten Servicebüro (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung, weitere Infos hier)
Mo. | Di. | Mi.: | 7.30 - 13.00 Uhr | |
Do.: | 7.30 - 12.30 Uhr | |
Ausschließlich für Berufstätige: | 14.00 - 17.00 Uhr | |
Fr.: | 7.30 - 12.00 Uhr |
Die Leistungsabteilung ist zuständig für die Berechnung der monatlich zustehenden Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Rechtsgrundlage für die Berechnung ist das SGB II (Sozialgesetzbuch II)
Für die Erstantragsstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Die Regelleistung deckt den Bedarf für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die Kosten der Unterkunft decken den Bedarf an Miete, Neben- und Heizkosten.
Einkommen und Vermögen sind bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II unter Berücksichtung von Freibeträgen zu anzurechnen.
Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und Familien finanziell unterstützt.
Jetzt die wichtigsten Angelegenheiten online erledigen.
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Telefonische Erreichbarkeit:
Mo., Di., Mi.: 07.30 - 16.00 Uhr
Do.: 07.30 - 17.00 Uhr
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Tel.: 09561 2365 0
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