Geldleistung
Die Leistungsabteilung ist zuständig für die Berechnung der monatlich zustehenden Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Rechtsgrundlage für die Berechnung ist das SGB II (Sozialgesetzbuch II)
Die Leistungsabteilung ist zuständig für die Berechnung der monatlich zustehenden Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls. Rechtsgrundlage für die Berechnung ist das SGB II (Sozialgesetzbuch II)
Für die Erstantragsstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Das Bürgergeld deckt den Bedarf für die Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die Kosten der Unterkunft decken den Bedarf an Miete, Neben- und Heizkosten.
Einkommen und Vermögen sind bei der Berechnung des Bürgergeldes unter Berücksichtung von Freibeträgen zu anzurechnen.
Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder, Jugendliche und Familien finanziell unterstützt.
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